Private Krankenversicherungen sind nicht dazu verpflichtet einen gestellten Aufnahmeantrag anzunehmen. Sie unterliegen prinzipiell der privatrechtlichen Vertragsfreiheit.
Die wesentlichen Gründe für eine Ablehnung sind:
Der Antragsteller erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in der Privaten Krankenversicherung.
Die private Krankenkasse stuft den Antragsteller aufgrund der durchgeführten Gesundheitsprüfung als “unversicherbares Risiko” ein.
Hinweis: Eine Ablehnung durch die Krankenkasse aufgrund von Vorerkrankungen [...]