Ablehnung Antrag

Private Krankenversicherungen sind nicht dazu verpflichtet einen gestellten Aufnahmeantrag anzunehmen. Sie unterliegen prinzipiell der privatrechtlichen Vertragsfreiheit.

 

Die wesentlichen Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Der Antragsteller erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in der Privaten Krankenversicherung.
  • Die private Krankenkasse stuft den Antragsteller aufgrund der durchgeführten Gesundheitsprüfung als „unversicherbares Risiko“ ein.

Hinweis: Eine Ablehnung durch die Krankenkasse aufgrund von Vorerkrankungen ist im PKV Basistarif nicht zulässig.

 

Wesentlich häufiger als eine Ablehnung des gesamten Antrags, ist eine Einschränkung des Vertrags durch Zuschläge oder entsprechende Leistungsausschlüsse. Im rechtlichen Sinne lehnt die Versicherung in einem solchen Fall den Antrag ab und unterbreitet ein Gegenangebot. Ob Sie dieses Annehmen bleibt Ihnen überlassen.

Kostenlose und unverbindliche Anfrage zur Privaten Krankenversicherung: