Private Krankenversicherung Basistarif: Der PKV Tarif ohne Gesundheitsprüfung & Gesundheitsfragen?

PKV BasistarifAlle privaten Krankenkassen müssen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einen Basistarif anbieten. Die PKV-Anbieter sind in diesem Tarif allgemein verpflichtet einen Antragssteller aufzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass auch wirkliche alle Personen die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, eine Krankenversicherung besitzen können.

 

Der Leistungsumfang

 

Es werden die Leistungen der gesetztlichen Krankenkassen nachgebildet. Im Gegensatz zu den PKV Normaltarifen müssen durch die Kassen eventuelle Leistungskürzungen, in Anlehnung an die Entwicklung der GKV-Leistungen, vorgenommen werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist im Vergleich zu einem "Einsteigertarif" der PKV wesentlich schlechter. Hat man die Wahl, dann sollte man sich besser für einen Normaltarif mit einem entsprechenden Schutz auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden - bei i.d.R. deutlich geringeren Beiträgen. Zu beachten ist zudem, dass keine Familienversicherung existiert und somit jeder einen eigenen Beitrag zahlen muss.

Gesundheitsprüfung & Beitragshöhe beim Basistarif

 

In der privaten Krankenversicherung bestimmt sich die Beitragshöhe nicht nach dem Einkommen, sondern nach Leistungsumfang und Geschlecht sowie Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Abschluss. Im Fall des Basistarifs ist jedoch der Leistungsumfang festgelegt und der Gesunheitszustand darf nicht einbezogen werden. Tatsächlich wird auch bei der Beantragung des Basistarifs eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dies hat jedoch nur den Sinn einen Risikoausgleich kalkulieren zu können. Die PKV darf im Basistarif aufgrund der Gesundheitsprüfung bzw. des Gesundheitszustandes weder den Beitrag einer Person erhöhen noch senken, noch den Antragssteller ablehnen ("Kontrahierungszwang")! Die Beitragshöhe pro Person ist gesetzlich begrenzt auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 570€ Monatsbeitrag 2009). Die Privaten Krankenversicherungen geben an, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Versichertenstruktur im Basistarif ein grosser Teil der Versicherten den Höchstsatz zahlen muss.

Wer darf und sollte in den Basistarif wechseln?

 

Einen Basistarif abschliessen kann im Prinzip jeder, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Kunden welche sich nach 2008 privat versichert haben, können jederzeit in den Basistarif einer beliebigen privaten Krankenversicherung wechseln. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können generell mit einer Wartefrist von 6 Monaten in einen Basistarif eines beliebigen Anbieters eintreten. (Aber: Bereits vor 2009 freiwillig gesetzlich Versicherte, konnten dies nur bis zum 30. Juni 2009 beanspruchen). Sinnvoll ist der Basistarif nur den wenigsten Fällen. Dazu gehören Personen bei denen die private Krankenkasse aufgrund Ihres Gesundheitszustandes die Aufnahme in einer normalen Krankenvollversicherung verweigert.

Bestandskunden mit Eintritt in die PKV vor 2009:

Für Kunden die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind ist eine Wechsel seit dem 1. Juli 2009, unter Erhalt der Altersrückstellungen, nur noch in den Basistarif des aktuellen Unternehmens möglich. Ausserdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Das Erreichen des 55. Lebensjahres
  • Bestehen von gesetzlichen Rentenansprüchen
  • Bestehen eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften
  • Sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit

 

> Möchten Sie einen Normal- oder Basistarif abschliessen können Sie sich kostenlos einen private Krankenversicherung Vergleich von einem Versicherungsexperten erstellen lassen.

 

 

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