Private Krankenversicherung Basistarif: Der PKV Tarif ohne Gesundheitsprüfung & Gesundheitsfragen?

Basistarif: Private Krankenversicherung ohne GesundheitsprüfungAlle privaten Krankenkassen müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Basistarif anbieten. Dieser Basistarif der privaten Krankenversicherung ähnelt der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der sonst für die private Krankenversicherung typische höherwertige Versicherungsschutz gilt für den Basistarif der PKV allerdings nicht.

Die PKV-Anbieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Antragsteller im Basistarif aufzunehmen, und zwar unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Sie können einen Antrag nicht ohne Weiteres ablehnen. So soll sichergestellt werden, dass auch wirklich alle Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, eine Krankenversicherung haben können.

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Im Folgenden haben wir für Sie die Wissenswertes rund um das Thema PKV Basistarif zusammengestellt. Auf unseren Seiten finden Sie außerdem weitere Informationen zu aktuellen private Krankenversicherung Tests mit allen Testsiegern, den Voraussetzungen für eine Absicherung in der PKV sowie alles zu den Leistungen und Beiträgen der privaten Krankenversicherung.

Der Leistungsumfang im private Krankenversicherung Basistarif

Leistungen Basistarif PKVIm Basistarif der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nachgebildet. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen der GKV in Art, Umfang und Höhe – das bedeutet auch, dass Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse mit Leistungskürzungen im Basistarif der privaten Krankenkasse einhergehen. Anders verhält es sich bei den Leistungen in den Normaltarifen der PKV, in denen dem Versicherten vertraglich ein bestimmtes Schutzpaket über die gesamte Versicherungsdauer zugesichert wird.

Dafür sind individuelle Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse im Rahmen des PKV Basistarifs nicht erlaubt. Der Gesundheitszustand und etwaige Vorerkrankungen sind für den Basistarif genauso irrelevant wie potentiell risikobehaftete Lebensumstände des Versicherten. Hierin unterscheidet sich der Basistarif von den übrigen Tarifen in der privaten Krankenversicherung, in denen die PKV-Anbieter höhere Beiträge verlangen oder einzelne Leistungen ausschließen können, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Kriterien erfüllt. Für viele Antragsteller ist dies einer der größten Vorteile des Basistarifs.


Die Gesundheitsprüfung im PKV Basistarif

PKV ohne Gesundheitsprüfung:  BasistarifBeudetet das also, dass im Basistarif eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist? Ja und nein: Der Gesundheitszustand ist für die Aufnahme in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung nicht relevant und es dürfen keine Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Dennoch wird auch bei der Beantragung des Basistarifs eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Bei der Gesundheitsprüfung füllen Antragsteller in der Regel einen Fragebogen zum derzeitigen Gesundheitszustand und bereits vorhandenen Vorerkrankungen aus. Eine Untersuchung durch einen Mediziner erfolgt normalerweise nicht. Dennoch sollten Ihre Angaben bei der Gesundheitsprüfung unbedingt der Wahrheit entsprechen. Andernfalls ist Ihre private Krankenversicherung im Ernstfall unter Umständen nicht dazu verpflichtet, für nötige Leistungen aufzukommen.

Die Gesundheitsprüfung beim Basistarif erfolgt jedoch nur zu dem Zweck, einen Risikoausgleich kalkulieren zu können. Es ist wahrscheinlich, dass Versicherte mit Vorerkrankungen oder besonders risikobehafteten Lebensumständen der Krankenkasse höhere Kosten verursachen, als solche mit einem sehr guten Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV. Die erwarteten Kosten variieren je nach Einschätzung des Risikos, dass Leistungen in Anspruch genommen werden müssen. Der geschätzte Betrag wird auf alle Versicherten umgelegt und in die Beitragskalkulation der Krankenkassen mit einbezogen.

Trotzdem gilt: Die PKV darf im Basistarif aufgrund der Gesundheitsprüfung bzw. des Gesundheitszustandes eines Versicherten weder den Beitrag der einzelnen Person erhöhen oder senken, noch den Antragsteller ablehnen („Kontrahierungszwang“)! Insofern handelt es sich zwar nicht um eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung, jedoch ist ihr Ergebnis für die Aufnahme nicht relevant.


Die Kosten für eine Absicherung Basistarif der privaten Krankenversicherungen

PKV Basistarif Beiträge In der privaten Krankenversicherung bestimmt sich die Höhe der Beiträge allgemein nicht nach dem Einkommen, sondern nach Leistungsumfang und Eintrittsalter sowie dem Gesundheitszustand bei Abschluss. Im Fall des Basistarifs ist jedoch der Leistungsumfang festgelegt und der Gesundheitszustand darf nicht einbezogen werden. Die Beitragshöhe im Basistarif berechnet sich stattdessen nach dem Alter des Versicherten.

Die Höhe der Beiträge für den Basistarif ist darüber hinaus durch ein gesetzlich festgesetztes Maximum gedeckelt. Die Kosten dürfen höchstens den Höchstbeitrag der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen betragen (Risikoausgleich). Für 2016 liegt dieser Maximalbetrag bei 665,29 Euro pro Monat. Mehr muss kein privat Versicherter im Basistarif der privaten Krankenkassen zahlen.

Da es im Basistarif keine individuellen Risikozuschläge gibt, müssen die für die private Krankenversicherung entstehenden Kosten auf alle Mitglieder umgelegt werden. Je mehr bzw. teurere Leistungen in Summe in Anspruch genommen werden, desto eher ist der Punkt erreicht, an dem der Höchstbeitrag fällig wird. Die Privaten Krankenversicherungen geben an, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Versichertenstruktur im Basistarif ein großer Teil der Versicherten den Höchstsatz zahlen muss. Eine wirklich preisgünstige Option ist der Basistarif also häufig nicht.

Sonderfall Hilfebedürftigkeit: Wird eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts nachgewiesen, reduziert die Krankenkasse die Beiträge für den Basistarif um die Hälfte. Besteht auch dann noch Hilfebedürftigkeit, springt die zuständige Sozialbehörde (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) ein. Arbeitslose privat Versicherte, die ALG II beziehen, zahlen die Beiträge für den Basistarif in der PKV beispielsweise in der Regel nicht selbst.

Achtung: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Basistarifs ist im Vergleich zu einem „Einsteigertarif“ der PKV meist wesentlich schlechter. Hat man die Wahl, dann sollte man sich besser für einen Normaltarif mit einem entsprechenden Schutz auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden – bei i.d.R. deutlich geringeren Beiträgen.

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Auf einen Blick: Vorteile und Nachteile des PKV Basistarifs

VorteileNachteile
Antragsteller müssen unabhängig vom Gesundheitszustand angenommen werdenKein höherwertiger Versicherungsschutz, wie er sonst typisch für die PKV ist
Die Beiträge sind nach oben gedeckelt und orientieren sich an den GKV BeiträgenDie Leistungen können analog zur Entwicklung in der GKV gekürzt werden
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubtHäufig sind die Normaltarife der PKV mit ähnlichem Leistungsumfang deutlich günstiger
Die in der PKV üblichen Wartezeiten gelten im Basistarif nicht

Voraussetzungen für eine Aufnahme in den private Krankenversicherung Basistarif

Einen Basistarif abschließen kann im Prinzip jeder, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

  1. Versicherungsbeginn ab 2009: Kunden, die sich ab 2009 privat versichert haben, können jederzeit in den Basistarif einer beliebigen privaten Krankenversicherung wechseln.
  2. Versicherungsbeginn nach 2009: Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Basistarif wechseln. Seit dem 1. Juli 2009 ist ein Wechsel unter Erhalt der Altersrückstellungen nur noch in den Basistarif des aktuellen Unternehmens möglich. Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Vollendung des 55. Lebensjahres
    • Bezug von gesetzlicher Rente (Arbeitnehmer) bzw. einer Beamtenpension (Beamte)
    • Sozialrechtliche „finanzielle Hilfebedürftigkeit“

Wechsel aus der GKV in die PKV

Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können generell in den Basistarif eines beliebigen Anbieters eintreten, sofern sie die Voraussetzungen für eine PKV erfüllen. Allerdings profitieren sie dann nicht von den typischen Annehmlichkeiten der privaten Krankenversicherung wie Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen. Zudem gilt es zu beachten, dass Leistungsumfang und Beitragshöhe zwar der GKV entsprechen, im Basistarif der privaten Krankenversicherung aber jeder Versicherungsnehmer seinen eigenen Vertrag braucht. Eine Familienabsicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Kinder beitragsfrei mitversichert werden können, ist in der privaten Krankenversicherung nicht vorgesehen.


Für wen ist ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll?

Ist der private Krankenversicherung  Basistarif sinnvoll?Sinnvoll kann ein Wechsel in den Basistarif z.B. sein, wenn die Beiträge im PKV Normaltarif zu hoch werden, aber Versicherte z.B. aufgrund ihres Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, Versicherte über 55 Jahren ungeachtet ihres Gesundheitszustands im Basistarif aufzunehmen. Doch auch hier empfehlen wir, zunächst zu prüfen, ob sich mit einer Tarifoptimierung innerhalb der PKV Normaltarife nicht das gewünschte Ziel erreichen lässt. Häufig profitieren Versicherte, die intern ihren Tarif wechseln, von deutlich günstigeren Beiträge bei ähnlichem oder sogar besserem Leistungsumfang. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie am Ende der Seite kostenlos ein Angebot für die private Krankenversicherung von einem Versicherungsexperten erstellen lassen.

Eine zweite Personengruppe, für die der Basistarif Sinn machen kann, sind Antragsteller, bei denen die private Krankenkasse aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Aufnahme in einer normalen Krankenvollversicherung verweigert.


Private Krankenversicherung Basistarif oder Normaltarif? Jetzt vergleichen!

Private Krankenversicherung AngebotIn vielen Fällen ist der Basistarif der privaten Krankenversicherungen nicht die beste Wahl. Er ist eher als Notlösung zu sehen, z.B. für Personen, die Schwierigkeiten haben, in einen Normaltarif der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Oft lohnt sich jedoch eher ein Wechsel in einen PKV Normaltarif mit ähnlichem Leistungsumfang, der bei Bedarf aufgestockt werden kann und häufig niedrigere Kosten verursacht als der Basistarif.

Versicherungsexperten und Verbraucherzentralen raten deshalb dazu, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Basistarif zu prüfen, ob es nicht einen besser geeigneten, regulären PKV Tarif gibt, der bei gleichem oder besseren Leistungsumfang weitaus weniger Kosten verursacht. Ob über einen Vergleich aktueller PKV Tarife oder das Gespräch mit einem Fachmann: Informieren lohnt sich!

Möchten Sie einen Normal- oder Basistarif abschließen, können Sie sich über das unten stehende Formular kostenlos ein private Krankenversicherung Angebot durch einen Versicherungsexperten erstellen lassen.

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