Private Krankenversicherung Voraussetzungen 2010
17.1.2010: Um nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterliegen, muss ein Arbeitnehmer eine gewisse Einkommenshöhe erreichen. Erst wenn diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungs-pflichtgrenze) überschritten wird, kann ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse erfolgen.
Die Festlegung der genauen Höhe erfolgt jedes Jahr erneut durch die Bundesregierung in Form einer Rechtsverordnung. Für 2010 wurde die Grenze durch die Bundesregierung auf 49.950 Euro Bruttojahreseinkommen festgelegt. Für Selbständige gilt diese Voraussetzung für einen Wechsel in die PKV nicht - sie können umgehend wechseln!
Noch immer gelten 3 Jahre Wartezeit
Nach wie vor gilt zudem die folgende Regelung: Es reicht nicht, wenn das Einkommen nur ein Jahr über der jeweiligen Grenze liegt! Vielmehr muss das Einkommen der letzten 3 Jahre die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, und dies voraussichtlich auch in Zukunft tun (§ 6 Abs. 4 SGB V). Die aktuelle CDU/FDP Regierung plant einen Wechsel bereits wieder nach einem Jahr zu ermöglichen und hat dieses Ziel in Ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Bisher ist diese Regelung jedoch (noch) nicht umgesetzt!Versicherungspflichtgrenzen der letzten 3 Jahre:
- 2007: 47.400 Euro
- 2008: 48.150 Euro
- 2009: 48.600 Euro
