Private Krankenversicherung Voraussetzungen 2012

PKV 201027.08.2012: Um nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterliegen, muss ein Arbeitnehmer eine gewisse Einkommenshöhe erreichen. Erst wenn diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze genannt) überschritten wird, kann ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse erfolgen.

Die Festlegung der genauen Höhe erfolgt jedes Jahr erneut durch die Bundesregierung in Form einer Rechtsverordnung. Für 2012 wurde die Grenze durch die Bundesregierung auf 50.850 Euro Bruttojahreseinkommen festgelegt. Für Selbständige gilt diese Voraussetzung für einen Wechsel in die PKV nicht – sie können umgehend wechseln!

Es gilt die Ein-Jahres-Frist

Die frühere 3 Jahre Wartezeit ist seit November 2010 durch den Beschluss des Bundestages (Gesetzentwurf 17/3360, 17/3441) gefallen – nun gilt Frist von nur einem Jahr. Das bedeutet man kann bereits in die PKV wechseln, wenn das Einkommen in einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Haben Sie 2011 mit Ihrem Gehalt über der JAEG gelegen, können Sie sofort wechseln!

Versicherungspflichtgrenzen der letzten 5 Jahre:

  • 2008: 48.150 Euro
  • 2009: 48.600 Euro
  • 2010: 49.950 Euro
  • 2011: 49.500 Euro
  • 2012: 50.850 Euro

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