Arbeitgeberzuschuss PKV
Jeder privat versicherte Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss ist dabei unabhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs. Es muss sich jedoch um eine Krankenvollversicherung (also nicht um eine private Krankenzusatzversicherung handeln.
Ebenso zuschussfähig ist die durch den Versicherten abzuschließende (Pflicht-) Pflegeversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und/oder Krankentagegeldversicherung.
Verbleiben der Ehepartner und/oder die Kinder jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Der Zuschuss wird nur zur PKV geleistet.
Es gilt eine für den Arbeitnehmer sehr vorteilhafte Regelung: Beitragsrückzahlungen senken nicht nachträglich den Zuschuss durch den Arbeitgeber. Das Geld darf der Versicherungsnehmer alleine behalten.
Ebenso zuschussfähig ist die durch den Versicherten abzuschließende (Pflicht-) Pflegeversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und/oder Krankentagegeldversicherung.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?
Der maximale Beitragszuschuss zur PKV durch den Arbeitgeber beträgt 50% des durchschnittlichen Beitragssatzes in der der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer bekommt jedoch höchstens die Hälfte der tatsächlich gezahlten Beiträge erstattet.
Wann und wofür wird kein Zuschuss geleistet?
Freiwillige zusätzliche Versicherungsleistungen müssen nicht vom Arbeitgeber bezuschusst werden und werden ggf. herausgerechnet. Hierunter würden z.B. Leistungen im Sinne von Pflegeergänzungsversicherungen, Sterbegeldversicherung und Lebens- oder Rentenversicherungen fallen. Theoretisch ist eine freiwillige Beteiligung durch den Arbeitgeber möglich.Während des Bezugs von Erziehungs- oder Mutterschaftsgeld und nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden durch den Arbeitgeber keine Zuschüsse geleistet. Durch eine ausreichend hohe Krankentagegeldversicherung lassen sich die zusätzlichen Kosten im Krankheitsfall auffangen.
Was ist mit den Familienmitgliedern?
Auch Familienmitglieder haben einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur Ihrer privaten Krankenversicherung, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Familienversicherung hätten (= kostenlos beim Hauptversicherten mitversichert worden wären).Verbleiben der Ehepartner und/oder die Kinder jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Der Zuschuss wird nur zur PKV geleistet.
Wie werden Beitragsrückerstattungen behandelt?
Beitragsrückerstattungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen geleistet, wenn einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen von der privaten Krankenkasse in Anspruch genommen wurden. Das kann je nach Anbieter bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr umfassen!Es gilt eine für den Arbeitnehmer sehr vorteilhafte Regelung: Beitragsrückzahlungen senken nicht nachträglich den Zuschuss durch den Arbeitgeber. Das Geld darf der Versicherungsnehmer alleine behalten.
