Private Krankenversicherung Voraussetzungen

Bestens versorgt in der privaten Krankenversicherung: Voraussetzungen & Bedingungen für einen EintrittSie überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, und wollen sich über die Voraussetzungen informieren? Dann sind Sie hier richtig! Welche Regeln es zu beachten gilt, erfahren Sie auf unseren Seiten.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Ob privat oder gesetzlich: Sie müssen immer eine gültige Krankenversicherung haben. Für viele lohnt sich die PKV, denn privat Versicherte profitieren von einem großen Leistungsumfang und vielen Vorteilen. Damit man in die private Krankenversicherung wechseln kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Kurz: Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist, kann sich privat versichern. Arbeitnehmern ab einem gewissen Einkommen, Selbständigen, Beamten und Studenten steht also der Weg in die PKV offen.

Im Folgenden finden Sie allgemeine Voraussetzungen für die private Krankenversicherung. Lesen Sie außerdem mehr zu den Bedingungen für verschiedene Zielgruppen. Natürlich können Sie bei uns auch direkt ein kostenloses PKV Angebot anfordern. Dieser ist für Sie vollkommen unverbindlich und auf Ihre persönliche Lage zugeschneidert. Auch wenn Sie innerhalb der privaten Krankenversicherung wechseln wollen, holen Sie Vergleichsangebote ein und sprechen Sie danach direkt mit Ihrem Anbieter, welche Möglichkeiten für Sie bestehen! Sie erhalten so einen professionellen Überblick über die verschiedenen Anbieter und Tarife. Im Zweifel können Sie viel Geld sparen.

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Themenübersicht


Allgemeine Voraussetzungen zur privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Voraussetzungen für verschiedene PersonengruppenNicht jeder kann die Vorteile der PKV genießen. Ob Sie die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Grundsätzlich gilt: Die Voraussetzung für die private Krankenversicherung ist, dass für Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Versicherungspflicht besteht. Dann haben Sie die Wahl und können sich privat versichern. Dies ist bei verschiedenen Personengruppen der Fall:

Für folgende Personen besteht keine Versicherungspflicht in der GKV

  • Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Grenze wird für jedes Jahr staatlich festgelegt. Man nennt sie auch Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Ebenfalls nicht in der GKV versicherungspflichtig sind alle hauptberuflichen Freiberufler und Selbständigen. Versichern sie sich freiwillig gesetzlich, richtet sich Höhe der Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze. Für freiberufliche Künstler und Publizisten gelten besondere Regeln.
  • Auch Beamte und Beamtenanwärter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen.
  • Studenten sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Zu Beginn des Studiums können sie sich jedoch befreien lassen. Dann steht auch ihnen der Weg in die PKV frei.
  • Für Kinder besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können jederzeit privat versichert werden. Wenn ein Elternteil in der GKV krankenversichert ist, können Kinder oft beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Bei gemischten Versicherungsverhältnissen der Eltern ist dabei das Einkommen ausschlaggebend.
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Wer ist privat versichert? – Die Versichertenstruktur in der privaten Krankenversicherung

Ein Großteil der in der privaten Krankenversicherung Versicherten sind Beamte sowie Beamte im Ruhestand, also Pensionäre. Zusammen machen sie Statista zufolge über 40% der PKV Mitglieder aus. Das wundert nicht: Für sie ist die PKV dank Beihilfe und günstigen Beamtentarifen nämlich besonders lohnend.

Doch auch nicht näher spezifizierte Nichterwerbstätige (z.B. Ehegatten ohne eigenes Einkommen oder Kinder) und Selbständige sind mit etwa 20% bzw. 15% zahlreich vertreten. Jeder zehnte privat Versicherte ist angestellt berufstätig. Dass der Anteil der Arbeitnehmer unter den privat Versicherten nicht allzu hoch ist, hängt damit zusammen, dass sich Angestellte erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen privat versichern können.

Rentner, die ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr aus der PKV austreten können, machen 7% der Versicherten aus. Studenten und Arbeitslose gibt es währenddessen nur wenige in der privaten Krankenversicherung.

Versichertenstruktur in der privaten Krankenversicherung (Verteilung)


Der richtige Zeitpunkt, um in die PKV zu wechseln

Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann im Grunde jederzeit in die private Krankenversicherung übertreten. In der Regel ist jedoch zur Aufnahme in die PKV eine Gesundheitsprüfung nötig. Aus diesem Grund bietet sich ein Wechsel ganz besonders für jüngere, gesundheitlich nicht vorbelastete Versicherte an. Sie zahlen niedrigere Beiträge, weil die Wahrscheinlichkeit weniger hoch ist, dass für die Krankenkasse Kosten anfallen. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag zu PKV Kosten.

Dieser Umstand zeigt sich auch in Umfrageergebnissen zur Wechselbereitschaft. Eine Umfrage von Statista aus 2014 hat ergeben, dass bei 32% der Befragten die Bereitschaft bestand, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bei jüngeren Menschen war diese Bereitschaft jedoch deutlich stärker ausgeprägt als bei älteren. Ein Grund hierfür ist in den niedrigeren zu erwartenden Beiträgen zu sehen.

Wann soll ich in die PKV wechseln? Wechselbereitschaft nach Alter

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Angestellte

Private Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Angestellte möglich

Grundsätzlich unterliegen angestellte Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich jedoch davon befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen über der staatlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Die so genannten „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, regelt, wo genau diese Grenze liegt. (§ 6 Abs. 6 SGB V). Die PKV Einkommensgrenze variiert und wird von der Bundesregierung jedes Jahr entsprechend der Lohn- und Gehaltsniveau-Entwicklung des Vorjahrs angepasst. Übersteigt das Bruttojahresgehalt diese Grenze, steht es jedem Angestellten frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Kurz: Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmer über 59.400 € im Jahr (Stand 2018), können Sie sich in der Regel privat krankenversichern.

Der große Vorteil für Angestellte ist dabei, dass sie einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung bekommen. Voraussetzung ist, dass die private Krankenversicherung mindestens die Leistungen anbietet, die die GKV beinhaltet. In den meisten Fällen ist dieser Arbeitgeberanteil so hoch wie der Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung wäre. Oft wird dadurch ca. die Hälfte der Krankenkassenbeiträge für die PKV durch den Arbeitgeber beglichen, wenn Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, sich privat krankenzuversichern!

Für 2017 liegt die Einkommensgrenze für Angestellte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 57.600 EUR, das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von 4.800 EUR bei 12 Monatsgehältern. Jeder Angestellte, dessen regelmäßiges Bruttogehalt diese Grenze überschreitet, darf entscheiden, ob er in die private Krankenversicherung wechseln will oder freiwillig in der gesetzlichen versichert bleiben möchte. Wer als Angestellter weniger verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und erfüllt die nötigen Voraussetzungen nicht. Er kann sich also nicht privat versichern.

Für 2018 steigt die private Krankenversicherung Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung auf 59.400 EUR jährlich bzw. 4.950 EUR im Monat an. Das ist nicht ungewöhnlich; auch in den Vorjahren ist die Versicherungspflichtgrenze angehoben worden. Dieser Anstieg bedeutet, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte schwieriger wird. Es bedeutet aber auch, dass privat versicherte Angestellte, die 2017 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen, mit dem Anstieg jedoch darunter liegen, wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Sollten Sie privat versichert sein und bisher nur knapp über der Einkommensgrenze gelegen haben, kann es also sein, dass Sie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) für Angestellte von 2005 bis heute

JahrJahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
201859.400 €
201757.600 €
201656.250 €
201554.900 €
201453.550 €
201352.200 €
201250.850 €
201149.500 €
201049.950 €
200948.600 €
200848.150 €
200747.700 €
200647.250 €
200546.800 €

Sonderfall: Für Angestellte, die am 31.12.2002 privat versichert waren, gelten gesonderte Jahresentgeltgrenzen. Für 2015 etwa beträgt diese 49.500 EUR, für das Jahr 2016 liegt die Grenze für am 31.12.2002 privat Versicherte bei 50.850 EUR.

Wann Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können

Beim Wechsel in die PKV die Fristen für Angestellte beachten - Terminkalender

Besteht die Versicherungsfreiheit von Beginn einer Beschäftigung an, liegt das Gehalt also von Anfang an über der Einkommensgrenze, können Angestellte sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Es gilt lediglich die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten. In den meisten Fällen ist eine Kündigung der GKV zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Steigt das Bruttogehalt im Laufe einer bestehenden Beschäftigung über die Einkommensgrenze, können Angestellte erst nach Ablauf des Kalenderjahres in die private Krankenversicherung wechseln, sofern das erwartete Jahresgehalt des Folgejahrs ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung eingehalten werden.

Bis 2010 musste die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden. Erst dann konnten Angestellte in die PKV wechseln. Im Zuge einer Gesundheitsreform wurde dies jedoch geändert. Seit 2011 reicht das Überschreiten der Einkommensgrenze schon nach einem Jahr aus. Wer im laufenden Jahr mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann also bereits zum nächsten Jahr wechseln! Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können nach wie vor sofort in die PKV wechseln.

Und was ist mit der Pflegeversicherung? Mit dem Wechsel in die PKV muss auch eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Sie ist ein gleichwertiger Ersatz für die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wird in der Regel gleich beim neuen PKV Anbieter mit abgeschlossen.

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Erfüllen Sie als Angestellter die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung und möchten Sie von den Vorteilen einer PKV profitieren, prüfen Sie vor Abschluss genau, welche private Krankenversicherung die richtige für Sie ist. Je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsspektrum variieren die Kosten stark. Wenn Sie vor einem Abschluss sorgfältig informieren und beraten lassen, können Sie bei Ihren Beiträgen erheblich sparen!

Ein unverbindliches private Krankenversicherungen Angebot mit Beratung können Sie vollkommen kostenlos über unser Formular anfordern:

 

Sind Sie Arbeitnehmer? Erfüllen Sie die Voraussetzungen und möchten sich privat versichern? Dann fordern Sie am besten direkt einen kostenlosen PKV Angebot mit Beratung an. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenkasse nicht, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Selbständige und Freiberufler

PKV Voraussetzungen für Selbständige - Schreibtisch mit LaptopDie Entscheidung, ob sich hauptberuflich Selbständige und Freiberufler privat oder freiwillig gesetzlich versichern wollen, ist ihnen grundsätzlich freigestellt.

Die Höhe Ihres Einkommens ist – im Gegensatz zu Angestellten – keine Voraussetzung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Und es spielt auch für die Höhe der Beiträge keine Rolle. Wenn Sie sich als Existenzgründer privat versichern wollen, müssen Sie also keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie bereits selbständig sind und in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können Sie dies unabhängig von Ihren Einkünften tun.

Kurz: Fast alle Selbständigen können sich jederzeit und ohne Wartezeiten privat krankenversichern.

Entscheiden Sie sich dafür, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, berechnet die gesetzliche Krankenversicherung Ihre Beiträge nach der Bemessungsgrenze (nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte). Die GKV nimmt für die Kalkulation standardmäßig an, dass Ihr Jahreseinkommen als Selbständiger diesem Höchstbetrag entspricht und berechnet Ihren monatlichen Krankenkassen-Beitrag anhand der jedes Jahr neu festgelegten Bemessungsgrenze. Für 2015 liegt die Bemessungsgrenze bei 49.500 EUR jährlich, das entspricht 4.125 EUR im Monat. Für 2016 wird die Bemessungsgrenze für Selbständige angehoben auf 50.850 EUR im Jahr bzw. 4.237,50 EUR monatlich. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung inkl. Krankentagegeld liegen so oft über 600 EUR im Monat (zzgl. Pflegeversicherung!) – vollständig vom freiwillig Versicherten zu begleichen, da hier der Arbeitgeberanteil, der für Angestellte entrichtet wird, entfällt.

Wer sollte sich als Selbständiger privat versichern?

Sollten Sie als Selbständiger oder Freiberufler mehr verdienen, ist Ihr über die Bemessungsgrenze hinausgehendes Einkommen beitragsfrei. Sollten Sie weniger verdienen, können Sie dies der GKV nachweisen und reduzierte Beiträge gemäß Ihrem nachgewiesenen Einkommen erhalten. Vorausgesetzt, Sie weisen ein sehr geringes Einkommen nach, kann die gesetzliche Krankenversicherung den Mindestbeitrag zugrundelegen.

Selbständige in der privaten KrankenversicherungAls Existenzgründer oder sehr geringverdienender Selbständiger oder Freiberufler kann es also günstiger sein, nicht sofort in die private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings sollten Sie bedenken, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung mit steigendem Alter und ggf. mehreren gesundheitlichen Vorbelastungen schwieriger wird und wahrscheinlich höhere Mitgliedsbeiträge zur Folge haben wird.

Wenn Sie sich privat krankenversichern, berechnen sich die monatlichen Kosten wie üblich anhand von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle, weswegen insbesondere bei höherverdienenden Selbständigen eine PKV häufig die günstigere Alternative ist – und dies bei meist besserem Leistungsspektrum. Wenn Sie als Selbständiger also nicht zu den Geringverdienern gehören, sollten Sie sich überlegen, ob es für Sie nicht mehr Sinn macht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Doch auch, wenn Sie als Selbständiger kein hohes Einkommen haben, kann es sich für Sie auf Dauer lohnen, sich privat krankenzuversichern. Durch die Flexibilität, die Ihnen die Tarife der privaten Krankenversicherung bieten, können Sie je nach Leistungsumfang vom günstigen Basistarif bis zur höherpreisigen Rund-um-Absicherung den Tarif wählen, der für Ihre persönliche Situation passt.

Bedenken Sie, dass mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung in der Regel eine Gesundheitsprüfung verbunden ist, die Einfluss auf die Beitragsberechnung hat. Diese Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung für eine Aufnahme in die PKV. Jüngere und gesundheitlich nicht vorbelastete Versicherte bezahlen in der privaten Krankenversicherung oft deutlich niedrigere Beiträge als Mitglieder, die erst spät in die private Krankenversicherung wechseln. Vergleichen Sie also die Beiträge und Leistungen der privaten Krankenversicherung und der GKV und entscheiden dann, welche Krankenversicherung zu Ihnen passt!

Ausnahme: Die Private Krankenversicherung für Künstler und Journalisten

Voraussetzung PKV Publizisten und Künstler - Schreibtisch eines JournalistenEine Ausnahme stellen Künstler und Publizisten dar (Musiker, Schauspieler, bildende Künstler, Journalisten, Schriftsteller). Sie sind versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse. Ähnlich wie Angestellte zahlen sie nur die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung (wie auch zur Renten- und Pflegeversicherung). Die andere Hälfte wird durch die Künstlersozialkasse getragen.

In der Künstlersozialkasse Versicherungspflichtige können aber einen Antrag stellen und die Versicherungspflicht lösen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Voraussetzung hierfür ist wie bei Angestellten, dass das Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Für 2015 liegt diese Einkommensgrenze bei 54.900 EUR jährlich, für das Jahr 2016 bei einem Bruttojahreseinkommen von 56.250 EUR. Eine weitere Möglichkeit, als Künstler oder Journalist in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist der Einstieg als Berufsanfänger. Wer zum ersten Mal eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufnimmt, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

Gut zu wissen: Künstler und Publizisten, die sich freiwillig privat versichern, haben Anspruch auf einen Zuschuss von der Künstlersozialkasse. Wenn Sie selbständiger Künstler oder Publizist sind und in die private Krankenversicherung wechseln wollen, stellen Sie also einen schriftlichen Antrag bei der KSK, die in der Regel den Beitragsanteil zahlt, den sie auch getragen hätte, wenn Sie sich gesetzlich versichert hätten!

Jetzt eine passende private Krankenversicherung für Selbständige finden

Welche Leistungen Ihnen bei Ihrer privaten Krankenversicherung wichtig sind und wie hoch die Beiträge für Sie als Selbständiger sind, können Sie für Ihren persönlichen Fall herausfinden, indem Sie unser Formular ausfüllen. So erhalten Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich ein aktuelles Angebot zur Privaten Krankenversicherung.

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte und Beamtenanwärter unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, sie haben ähnlich wie Selbständige die Wahl und können sich unabhängig von ihrem Einkommen freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Verbeamtete Lehrer, Polizisten, Richter, Hochschullehrer, Finanzbeamte – alle im öffentlichen Dienst Tätigen mit Beamtenstatus – können also selbst entscheiden, wie sie sich versichern wollen. Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die PKV erfüllen.

Kurz: Als Beamter bekommen Sie Beihilfe und besonders günstige Tarife in der PKV. In den meisten Fällen lohnt es sich daher sich privat zu versichern.

Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung

Beamte und Beamtenanwärter genießen die Vorteile der privaten KrankenversicherungÄhnlich wie Angestellte haben Beamte und Beamtenanwärter dabei Anspruch auf Zuschüsse zu den Kosten für die Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn, wenn sie sich privat versichern. Wer sich regulär freiwillig gesetzlich versichert, hat dagegen keinen Anspruch auf Beihilfe. Das macht den Wechsel in die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter besonders attraktiv. Bei überschaubarem finanziellen Aufwand profitieren sie von umfangreichen Versicherungsleistungen in der PKV.

Anders als bei Angestellten wird der Zuschuss durch den Dienstherrn bei Beamten nicht auf die monatlichen Kosten zur Krankenversicherung gewährt, sondern auf die tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Der Versicherte geht in Vorleistung und bekommt nachträglich einen bestimmten Anteil an den angefallenen Kosten zur Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn erstattet. Die Restkosten lassen sich bestens über die private Krankenversicherung absichern. (Gut zu wissen: Beamte, die sich privat krankenversichern, können die Kosten für die Grundabsicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen!)

Die Höhe der Beihilfe beträgt in der Regel zwischen 50% und 80%. In diesem Umfang erstattet der Dienstherr für privat krankenversicherte Beamte die Kosten für die Gesundheitsversorgung des Beamten. Der Beihilfeanspruch besteht sowohl für aktive als auch für pensionierte Beamte. Auch die Ehepartner und Kinder von Beamten sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt. Wie hoch die Beihilfe genau ist, ist in den Bemessungssätzen des Bundes bzw. der Länder personenbezogen gestaffelt und kann nach Familienstand variieren. In der Regel werden Kosten in folgendem Umfang erstattet:

  • Aktive Beamte (max. 1 Kind): 50%
  • Aktive Beamte (mind. 2 Kinder): 70%
  • Ruhestandsbeamte: 70%
  • Ehegatten: 70%
  • Kinder: 80%

Spezielle Tarife für beihilfeberechtigte Beamte in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet spezielle Tarife für beihilfeberechtigte Beamte an. Neben den durch die Beihilfe gedeckten Kosten (50-80%) können privat Versicherte mit Beamtenstatus so zusätzlich anfallende medizinische Kosten absichern. Nachdem in der Regel die Hälfte der Kosten für die Gesundheitsversorgung von ledigen, aktiven Beamten ohne Kinder durch die Beihilfe gedeckt wird, brauchen sie also nur noch die andere Hälfte (bzw. die verbleibenden 20-30% für Angehörige/als Pensionär) über die private Krankenversicherung zu versichern, um alle Kosten abzudecken und vollständig abgesichert zu sein. Die Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamte sind in der Regel deutlich günstiger als die Standard-Tarife und gezielt auf ihre Bedürfnisse zugeschneidert. Auch Ehepartner und Kinder von Beamten haben Anspruch auf die günstigen Beihilfe-Tarife der PKV.

Für Beamtenanwärter haben viele private Versicherungen zudem besonders günstige Anwärter-Tarife. In der Regel liegen die Beiträge unter denen für die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung ist meist, dass der Beamtenanwärter ein bestimmtes Alter (oft 34 Jahre) noch nicht überschritten hat. Die Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, sonst erlischt der Anspruch. Auch für Beamte auf Probe oder Widerruf, z.B. Referendare, gibt es bei vielen privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife. Informieren Sie sich als Beamter oder Beamtenanwärter vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung daher, welcher Tarif für Ihre persönliche Situation langfristig der günstigste ist.

Sonderfall: Heilfürsorge für Beamte mit besonderem Berufsrisiko

Feuerwehrmann im Einsatz - gut abgesichert über freie HeilfürsorgeBeamte mit besonderem Berufsrisiko im aktiven Dienst – Polizisten der Länder und des Bundes, Justizvollzugsbeamte und Beamte bei der Berufsfeuerwehr etwa – haben Anspruch auf „freie Heilfürsorge“. Für sie werden die anfallenden Krankheitskosten vollständig erstattet. Die Heilfürsorge gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung und gilt für Beamte, die im Dienst einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt sind. Soldaten sind ein weiterer Sonderfall, bei dem es sich ähnlich verhält. Sie sind ebenfalls zu 100% durch eine eigene truppenärztliche Versorgung abgesichert.

Jetzt eine passende private Krankenversicherung für Beamte finden

Wenn Sie Beamter oder Beamtenanwärter sind, lohnt sich in den allermeisten Fällen ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Besonders für junge Beamte und Beamtenanwärter ist ein früher Wechsel in die private Krankenversicherung ratsam, da die monatlichen Prämien bei einem Eintritt in jungen Jahren in der Regel niedriger ausfallen.

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Studenten – welche besonderen Regeln gelten?

Private Krankenversicherung für Studenten unter bestimmten Voraussetzungen möglich - Studentin lächelt und trinkt KaffeeGrundsätzlich sind Studierende bis 30 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Doch oft lohnt es sich für Studenten, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies gilt insbesondere, wenn sie eine Laufbahn als Beamter, Selbständiger oder Höherverdiener anstreben und den PKV-Vertrag auch nach ihrem Studium beibehalten wollen. Viele PKV-Anbieter haben spezielle, kostengünstige Tarife für Studenten, die gezielt auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Kinder von Beamten profitieren, zumindest bis zum 25. Lebensjahr, von den Beihilfen, die sie erhalten, wenn sie sich privat versichern. Nicht zuletzt ist eine PKV für Studenten über 30 Jahre bzw. über das 14. Fachsemester hinaus finanziell meist günstiger, so dass es sich unter Umständen schon rechnen kann, bereits zu Beginn des Studiums in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wie hoch genau die Beiträge sind, ist vom Einzelfall abhängig.

Wechsel in die private Krankenversicherung nur zu Beginn eines Studiums möglich

Alle Studenten haben bei Aufnahme ihres Studiums die Wahl und können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden: Direkt zu Beginn des Studiums haben Sie als Student die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

PKV Fristen für Studenten besonders wichtig - Schreibtisch mit Laptop, Füller und KopfhörernDie einzige Voraussetzung: Sie müssen sich dabei innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dann können Sie problemlos in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln. Haben Sie als Student Ihr Studium aufgenommen und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben (in der Familienversicherung Ihrer Eltern oder Ihrem eigenen Vertrag), müssen Sie bis zum Ende des Studiums gesetzlich versichert bleiben. Eine Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung zu wechseln, gibt es nicht. Beachten Sie daher unbedingt die 3-Monats-Frist nach Studienaufnahme, wenn Sie sich als Student privat krankenversichern wollen!

Häufig sind Studenten über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern (oder des Ehepartners) mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Diese Möglichkeit besteht allerdings zur bis zum 25. Geburtstag; danach müssen sich Studenten selbst krankenversichern. Haben sie sich bei Aufnahme des Studiums nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, müssen sie sich gesetzlich krankenversichern und unter Umständen höhere Beiträge bei geringerem Leistungsumfang in Kauf nehmen.

Bereits zu Beginn des Studiums privat versicherte Studenten

Wenn Sie als Student zu Beginn Ihres Studiums privat versichert sind, können Sie es auch während Ihres Studiums bleiben. Wenn Sie vor Ihrem Studium privat versichert waren und als Student aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, können Sie dies bis zum 30. Lebensjahr tun. Danach besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr und diejenigen, die privat versichert waren, bleiben in der PKV.

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Ob sich eine PKV für Studenten lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie deshalb zu Beginn Ihres Studiums, ob es in Ihrem persönlichen Fall Sinn macht, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln, oder ob es günstiger ist, wenn Sie sich gesetzlich versichern.

Eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Privaten Krankenversicherung können Sie hier anfordern:

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Private Krankenversicherungen: Wechsel-Voraussetzungen für Rentner (PKV, GKV und Tarifoptimierung)

PKV Wechsel-Voraussetzungen für RentnerEin Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur bis zu einem Alter von 55 Jahren möglich. Privat Versicherte, die dieses Alter überschritten haben, können nur noch innerhalb der PKV wechseln – entweder zu einem anderen Tarif bei demselben Versicherungsunternehmen oder zu einem anderen PKV-Anbieter.

Eine Option für Rentner, die ihre Beiträge senken wollen, ist der so genannte Basistarif. Dieser ist wesentlich günstiger als andere PKV-Tarife und bildet ein ähnliches Leistungsspektrum ab wie die gesetzliche Krankenversicherung. Die privaten Krankenkassen sind gemäß der Gesundheitsreform seit dem 1.1.2009 dazu verpflichtet, solch einen günstigen Basistarif anzubieten. Für manche Rentner kann er eine gute Wahl sein.

Meist lohnt es sich jedoch, gezielt den bestehenden private Krankenversicherung Tarif zu optimieren. Mit einer Tarifoptimierung sparen Sie als Rentner bis zu 50% bei Ihren Krankenkassenbeiträgen – und zwar bei gleichem oder ähnlichem Leistungsumfang! Am besten wenden Sie sich an einen Experten, der Sie in Ihrem persönlichen Fall beraten und über mögliche Verbesserungen beraten kann.

Kurz: Ab einem Alter von 55 Jahren können Sie nicht mehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie können aber Ihren PKV Tarif optimieren und so Geld sparen.

Weiterlesen: Hier finden Sie weitere Informationen zu PKV Wechsel-Voraussetzungen für Rentner

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Ehepartner

Gleiche Voraussetzungen für eine PKV beim Ehepartner - Füße eines EhepaarsAnders als in der gesetzlichen Krankenversicherung braucht Ihr Ehepartner in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Versicherungsvertrag. Es gibt keine Familienversicherung wie in der GKV. Ehepartner und Kinder von bereits privat Versicherten haben jeweils einen eigenen Vertrag. Allerdings lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung trotzdem häufig.

Kurz: Für Ehepartner gelten die gleichen Wechsel-Voraussetzungen wie sonst auch.

Für Ehepartner gelten die gleichen Voraussetzungen

Prinzipiell gelten auch für den Ehegatten eines bereits privat versicherten Mitglieds die gleichen Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, wie für jeden anderen auch. Es kann also auch sein, dass ein Ehepartner gesetzlich versichert bleiben muss, obwohl der andere in der PKV ist – z.B. wenn der Ehepartner ein eigenes Einkommen hat, was über einer geringfügigen Beschäftigung, aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. In den allermeisten anderen Fällen ist ein Wechsel in die PKV für Ehepartner aber problemlos möglich. Im Einzelnen gelten folgende Regeln für den Wechsel in die private Krankenversicherung für Ehepartner:

  • Kein eigenes Einkommen: Verfügt der Ehepartner über kein eigenes Einkommen, kann er in die private Krankenversicherung wechseln und einen eigenen PKV Vertrag abschließen.
  • Geringfügig beschäftigt: Auch als geringfügig Beschäftigter kann der Ehepartner grundsätzlich wählen, ob er in die private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern will.
  • Versicherungspflichtig angestellt: Liegt das eigene Einkommen des angestellten Ehepartners über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann der Ehepartner in die PKV wechseln. Liegt das Einkommen darunter, ist der Ehepartner gesetzlich versicherungspflichtig und kann nicht wechseln. Für 2015 liegt die JAEG bei 54.900 EUR, für 2016 bei 56.250 EUR Bruttojahreslohn.
  • Selbständig: Ist der Ehepartner selbständig tätig, kann er frei wählen, ob er in die private Krankenversicherung wechselt oder sich freiwillig gesetzlich versichert.
  • Beamte(r): Auch als Beamte(r) hat der Ehepartner die Wahl, ob er sich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben will.

Glückliches Paar privatversichert - private Krankenversicherung bei BeamtengattenEine Besonderheit stellen Ehepartner von Beamten dar. Sie haben, genau wie der Beamte selbst, einen Anspruch auf Beihilfe sowie die günstigen Beihilfe-Tarife der PKV, wenn sie sich privat versichern – vollkommen unabhängig davon, ob sie selbst ebenfalls Beamte sind oder nicht. In den meisten Fällen wird ein Beihilfesatz von 70% der Kosten für die Gesundheitsversorgung gezahlt, so dass sich für Ehepartner von Beamten in vielen Fällen eine private Krankenversicherung lohnt. Gut zu wissen: Auch Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe.

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Insbesondere wenn beide Ehepartner voll berufstätig sind, zu den Spitzenverdienern gehören oder keins bzw. nur ein Kind haben, kann ein Wechsel in die PKV für sie deutlich günstiger sein, als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Prüfen Sie jetzt, ob sich ein Wechsel in Ihrem persönlichen Fall rechnet und fordern Sie hier ein kostenloses Angebot zur privaten Krankenversicherung an:

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Privaten Krankenversicherung: Voraussetzungen für Kinder und Babys

Voraussetzungen für die PKV - Mädchen mit kleinem Bruder Grundsätzlich kann jedes Kind privat versichert werden, wenn die Eltern es wünschen. In der gesetzlichen Familienversicherung können Sie Ihre Kinder dagegen nicht in allen Fällen beitragsfrei mitversichern. Ob die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Lösung ist oder die private Krankenversicherung, hängt von den jeweiligen Umständen wie dem Versicherungsstatus und dem Einkommen der Eltern ab.

Kurz: Kinder können jederzeit privat krankenversichert werden. Dabei ist unwichtig, ob die Eltern auch in der PKV sind. Lassen sie sich kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern, ist dies zumeist zu empfehlen.

Wie Ehepartner brauchen auch Babys und Kinder in der privaten Krankenversicherung ihren eigenen Versicherungsvertrag. Es gibt, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, keine Familienversicherung. Jedoch gibt es in der privaten Krankenversicherung meist spezielle Kindertarife, über die Babys und Kinder besonders günstig versichert werden können. Für Neugeborene entfällt bei der Aufnahme in die PKV die Gesundheitsprüfung und Sie profitieren von besonders günstigen Tarifen. Daher ist die PKV für viele eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Krankenversicherung für Ihr Kind?

Wann eine private Krankenversicherung für Kinder ratsam ist, hängt u.a. mit der Versicherungssituation der Eltern zusammen.

Für verheiratete Eltern gilt grundsätzlich folgendes:

(A) Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Sind beide Elternteile (freiwillig oder unfreiwillig) in der GKV versichert, können Kinder beitragsfrei über die Familienversicherung bei einem der beiden Elternteile mitversichert werden. Dies ist der Regelfall und in den meisten Fällen die günstigste Alternative. Wenn Sie es wünschen, können Sie für ihr Kind jedoch auch eine private Krankenversicherung mit eigenem Versicherungsvertrag abschließen.

Die Möglichkeit der beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung über ein Elternteil besteht:

  1. bis zum 18. Lebensjahr bzw.
  2. bis zum 23. Lebensjahr, sofern nicht erwerbstätig bzw.
  3. bis zum 25. Lebensjahr, sofern sich das Kind in der Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) befindet
  4. ohne Altersbeschränkung, sofern eine Behinderung vorliegt, aufgrund derer das Kind nicht seinen eigenen Unterhalt bestreiten kann

(B) Beide Eltern sind in der privaten Krankenversicherung:

Babys gut absichern in der privaten KrankenversicherungSind beide Elternteile in der PKV, schließen Sie auch eine private Krankenversicherung für Ihr Kind ab. Es ist nicht möglich, das Kind beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Ihr Kind erhält einen eigenen Versicherungsvertrag in der PKV, so wie beide Elternteile auch. Dieser ist in der Regel aufgrund des niedrigen Einstiegsalters und des unvorbelasteten Gesundheitszustands für Kinder sehr günstig. Neugeborene haben dabei eine Sonderstellung. Für sie entfällt bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Die private Krankenversicherung der Eltern muss sie unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Eltern ihr Baby innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei ihrer PKV anmelden.

(C) Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert:

In diesem Fall wird das Kind in der Regel bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert:

  1. Das gesetzliche versicherte Elternteil verdient mehr: Verdient der Partner in der GKV mehr, kann das Kind über die gesetzliche Familienversicherung beitragsfrei versichert werden.
  2. Das privat versicherte Elternteil verdient mehr: Verdient der Partner in der PKV mehr und liegt sein Einkommen dabei über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), so wird das Kind privat versichert. Wenn der privat versicherte Elternteil im Beschäftigungsverhältnis ist, zahlt der Arbeitgeber dabei auch die Hälfte der Kosten für die private Krankenversicherung für das Kind.

    Ausnahme: Liegt das Einkommen des höherverdienenden privat versicherten Elternteils unter der Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind auch beim Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden, selbst wenn dieser weniger verdient. Für 2015 liegt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 54.900 EUR, für 2016 bei 56.250 EUR Bruttojahreslohn.

Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das Kind bei einem der beiden Elternteile unabhängig vom Einkommen mitversichert werden. In der Regel ist dies die Krankenversicherung der Mutter.

Eine Besonderheit stellen Kinder von Beamten dar. Auch sie haben, ebenso wie der Beamte und sein Ehepartner, einen Anspruch auf Beihilfe und die günstigen Beihilfe-Tarife der PKV, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben. In den meisten Fällen wird ein Beihilfesatz von 80% der Kosten für die Gesundheitsversorgung gezahlt, so dass sich für Kinder von Beamten in vielen Fällen eine private Krankenversicherung lohnt.

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Welcher private Krankenversicherung-Kindertarif für Sie geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen und sollte im Einzelfall geprüft werden. Über unser Formular können Sie einen kostenloses und unverbindliches Angebot mit Beratung anfordern und entscheiden, ob (und welche) eine private Krankenversicherung für Ihr Kind das Richtige ist:

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Arbeitslose

Voraussetzung private KrankenversicherungGrundsätzlich unterliegen Arbeitslose, die ALG-I beziehen, der gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies gilt für diejenigen, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in der GKV versichert waren wie auch für diejenigen, die zuvor privat versichert waren. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Leistungsbezugs können sie eine gesetzliche Krankenkasse wählen.

Ausnahme: Arbeitslose, die 55 Jahre oder älter sind, werden nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig und bleiben privat versichert, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit in der PKV waren. Sie können, ebenso wie Rentner, in den günstigeren Basistarif ihrer privaten Krankenversicherung wechseln, aber nicht zurück in die GKV.

Befreiung von der Versicherungspflicht für arbeitslose ALG I Empfänger

Allerdings können Sie als Arbeitsloser innerhalb von drei Monaten nach Leistungsbeginn einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und sich privat versichern. Voraussetzung ist dabei, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor dem Bezug von ALG I durchgehend privat versichert waren. Sobald Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und privat versichert sind, trägt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss orientiert sich an den Beiträgen für die gesetzliche Pflichtversicherung. Arbeitslose, die in den vergangen 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht lückenlos privat versichert waren, können nicht in die private Krankenversicherung wechseln, solange sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen.

Keine gesetzliche Versicherungspflicht für ALG II Bezieher

Bezieher von ALG II werden nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und bleiben privat versichert, wenn sie bereits privat versichert waren. Der Mitgliedsbeitrag wird dann in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, während man als Arbeitsloser ALG II bezieht, ist dagegen nicht möglich.
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