Voraussetzungen für Wechsel in die PKV
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?
Für folgende Personen besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Alle Arbeitnehmer bei denen das jährliche Bruttoeinkommen regelmäßig über der staatlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt.
- Ebenfalls nicht in der GKV versicherungspflichtig sind alle Freiberufler, Selbständigen und Beamte (Für freiberufliche Künstler und Publizisten gelten besondere Regeln).
- Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Von dieser kann man sich jedoch zum Beginn des Studiums bzw. in dem Moment in dem die kostenlose Familienversicherung ausläuft befreien lassen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und notwendige Wartezeiten:
Seit dem 02.02.2007 muss für eine Befreiung von der Versicherungspflicht die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze im aktuellen und folgenden Jahr voraussichtlich überschritten werden und in den drei vorhergehenden Jahren jeweils überschritten worden sein. Ein einfaches Überschreiten der Einkommensgrenze reicht also nicht mehr aus! Selbständige, Freiberufler und Studenten können nach wie vor sofort in die PKV wechseln.
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Jahre 2004-2010:
- 2010: 49.950 €
- 2009: 48.600 €
- 2008: 48.150 €
- 2007: 47.700 €
- 2006: 47.250 €
- 2005: 46.800 €
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen können Sie einen kostenlosen PKV Vergleich mit Beratung anfordern. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenkasse nicht, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschliessen.
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