Ablehnung durch die private Krankenkasse – Kann es sein, dass eine PKV mir die Aufnahme verweigert?
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Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung das gesetzlich festgelegte „Solidaritätsprinzip“ gilt, herrscht in der privaten Krankenversicherung weitreichende privatrechtliche Vertragsfreiheit.
Bedeutung des Gesundheitszustands
In der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe ausschlaggebend, in der PKV hingegen das individuelle Gesundheitsrisiko. Daher spielt neben dem gewünschten Leistungsumfang insbesondere das Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand bei Eintritt eine Rolle.
Um den Gesundheitszustand zu ermitteln, führt die die Private Krankenversicherung bei Antragsstellung eine Gesundheitsprüfung durch (i.d.R. durch einen Fragebogen).
Zuschläge und Ablehnung
Bestehen aus Sicht des Anbieters erhöhte Risiken, dann wird er in den meisten Fällen Zuschläge oder risikobezogene Leistungsausschlüsse verlangen, bevor er Sie aufnimmt. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass eine Krankenkasse einen Patienten auch vollkommen ablehnt.
Wurden Sie von einer Versicherung abgelehnt, müssen Sie dies bei späteren Anträgen, auch bei anderen Versicherern, angeben. Zudem werden Ihre Daten in einer zentralen Datei erfasst, auf die alle Anbieter Zugriff haben. Sie haben dann kaum noch Chancen beim nächsten Versicherer (problemlos) aufgenommen zu werden.
Sie haben Bedenken bezüglich Ihres Gesundheitszustandes?
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten um größere Schwierigkeiten zu vermeiden, oder einfach nur um „auf Nummer sicher zu gehen“:
- Kleinere gesundheitliche Probleme werde durch die verschiedenen Versicherungen sehr unterschiedlich bewertet. Haben Sie ein Angebot mit Einschränkungen erhalten, dann versuchen Sie es einfach bei einem anderen Anbieter.
- Oder: Stellen Sie gleichzeitig verschiedene „Probeanträge“. Hierfür ergänzen Sie (bzw. Ihr Berater) auf den Anträgen einfach das Wort „Probe-“ auf den Antragsvordrucken. Im Fragebogen können Sie (sofern dies nicht bereits der Fall war!) entsprechend eintragen, dass es bisher nicht zu Einschränkungen oder Ablehnungen durch andere Anbieter gekommen ist. Alle Angebote die Sie darauf erhalten sind für Sie nicht verbindlich – für die Krankenkasse schon.
- Der sicherste Weg ist der anonymisierte Antrag. Hier lassen Sie einen Versicherungsvermittler Ihre personenbezogenen Daten anonymisieren. Die Krankenkasse kann keine Eintragungen in der zentralen Datenbank vornehmen. Allerdings: Ein grosser Teil der Versicherungen ist nicht bereit Angebote zu anonymen Anträgen zu liefern.
Keine private Krankenversicherung möchte Sie aufnehmen?
Seit 2009 besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung – auch für Personen die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Die privaten Krankenkassen müssen daher inzwischen alle den sogenannten Basistarif anbieten, in welchem kein Versicherter aufgrund seines Gesundheitszustandes abgewiesen werden darf! Auch wenn die Konditionen dort nicht unbedingt ideal sind: Sie werden in jedem Fall nicht ohne Versicherungsschutz bleiben!
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