Annahme Antrag
Sie gelten bei Ihrer privaten Krankenversicherung als angenommen, sobald Sie eine Aufnahmebestätigung, den Versicherungsschein oder eine sonstige Annahmebestätigung erhalten haben. Kündigen Sie erst dann Ihre bestehende Krankenversicherung!
Fordert der Versicherer nach der Antragsstellung aufgrund der Gesundheitsprüfung vertragliche Einschränkungen oder Risikozuschläge, muss eine solche Vereinbarung von Ihnen noch einmal schriftlich bestätigt werden, damit ein Vertrag zustande kommt. Sie müssen dieses „Gegenangebot“ nicht annehmen.
Überschreitet die Krankenkasse die vereinbarte Bindefrist (6 Wochen Bearbeitungszeit innerhalb derer der Antragssteller nicht von seiner Anfrage zurücktreten darf) ist der Antragssteller nicht mehr zur Annahme verpflichtet. Der Antragssteller kann den Vertrag dann noch annehmen, muss es aber nicht.