Arbeitgeberzuschuss PKV

Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil für AngestellteAngestellte Arbeitnehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichern. Standardmäßig besteht für sie zwar eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Sobald jedoch das jährliche Gehalt eines Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann er von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln und vom größeren Leistungsumfang in der PKV profitieren.

Besonders reizvoll ist dabei für viele Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, auch zur privaten Krankenversicherung einen Zuschuss zu gewähren. Ob gesetzlich oder privat: Der Arbeitgeber zahlt in Deutschland einen Anteil der Krankenversicherung seiner Angestellten. Ebenso zuschussfähig ist die durch den Versicherten abzuschließende (Pflicht-) Pflegeversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und/oder Krankentagegeldversicherung.

Wenn auch Sie als Angestellter mit dem Gedanken spielen, in die private Krankenversicherung zu wechseln und den Arbeitgeberzuschuss zu nutzen, können Sie über unsere Seiten ein kostenloses und unverbindlichen PKV Angebot von einem Versicherungsexperten erstellen lassen.


Wer hat Anspruch auf den PKV Arbeitgeberanteil?

Grundsätzlich kann jeder privat versicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Dabei müssen jedoch die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Es muss sich um eine Krankenvollversicherung (also nicht um eine private Krankenzusatzversicherung) handeln.
  • Die private Krankenversicherung muss mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken, diese also ersetzen.
  • Die PKV muss eine Bescheinigung vorlegen können, in der die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Versicherung nach den gesetzlich festgelegten Grundsätzen betrieben wird.

Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und unabhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs.


Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?

Arbeitgeberzuschuss PKV ZuschusshöheDer Beitragszuschuss zur PKV durch den Arbeitgeber ist in der Regel genauso hoch wie der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der genaue Betrag, den der Arbeitgeber höchstens zur privaten Krankenversicherung eines Arbeitnehmers zuschießen muss, wird jeweils zu Anfang eines Jahres vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben. Ausgehend von der Beitragsbemessungsgrenze wird ein bestimmter Prozentsatz (derzeit 7,3%) als Höchstsatz für den Arbeitgeberanteil festgesetzt. Für 2016 beträgt der Maximalwert für den monatlichen Arbeitgeberzuschuss 309,34 Euro (7,3% der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro im Monat). Dabei ist egal, ob das Gehalt des Arbeitnehmers unter der Einkommenshöchstgrenze liegt, der maximal mögliche PKV Arbeitgeberzuschuss bleibt der gleiche.

Allerdings: Der Arbeitnehmer bekommt dabei jedoch höchstens die Hälfte der tatsächlich gezahlten PKV Beiträge erstattet. Sollte Ihr Private Krankenversicherung-Tarif höher sein und Sie dadurch mehr als die Hälfte der Beiträge selbst zahlen müssen, sollten Sie über eine Tarifoptimierung nachdenken! Über das Formular am Ende dieser Seite können Sie hierzu eine Anfrage stellen und eine kostenlose Beratung durch einen Experten erhalten.

Beispielrechnung:

Ihr Bruttojahres-Einkommen als Angestellter beträgt 58.000 EUR. Sie liegen damit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für 2016 bei einem Jahresgehalt von 56.250 EUR liegt und dürfen sich privat versichern.

Der Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss für 2016 beträgt 309,34 EUR pro Monat.

  1. Angenommen, Ihr PKV-Tarif kostet monatlich 600,00 EUR. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:
    • Arbeitgeberanteil: 300,00 EUR (statt des Maximalbetrags von 309,34 EUR, da der Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags betragen darf)
    • Selbst zu zahlender Anteil: 300,00 EUR
  2. Angenommen, Ihr PKV-Tarif kostet monatlich 700,00 EUR. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:
    • Arbeitgeberanteil: 309,34 EUR (Maximalbetrag)
    • Selbst zu zahlender Anteil: 390,66 EUR (die verbleibende Summe)

Wann und wofür wird kein Zuschuss geleistet?

Freiwillige zusätzliche Versicherungsleistungen müssen nicht vom Arbeitgeber bezuschusst werden und werden ggf. herausgerechnet. Hierunter würden z.B. Leistungen im Sinne von Pflegeergänzungsversicherungen, Sterbegeldversicherung und Lebens- oder Rentenversicherungen fallen. Theoretisch ist eine freiwillige Beteiligung durch den Arbeitgeber möglich.

Außerdem werden während des Bezugs von Elterngeld und nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber keine Zuschüsse geleistet. Durch eine ausreichend hohe Krankentagegeldversicherung lassen sich die zusätzlichen Kosten im Krankheitsfall auffangen. Wenn Sie als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und in die private Krankenversicherung wechseln wollen, macht es also Sinn, über die Vereinbarung eines Krankentagesgelds im Rahmen Ihres PKV Vertrags nachzudenken.


Was ist mit den Familienmitgliedern?

Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung auch für Familienmitglieder möglichAuch Familienmitglieder von privat Versicherten haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur ihrer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Familienversicherung hätten, sie also kostenlos beim Hauptversicherten mitversichert worden wären, und dass die Mitversicherten kein eigenes Einkommen haben. Minijobs bis zu einem Verdienst von 400 Euro im Monat stellen hier eine Ausnahme dar. Verbleiben der Ehepartner und/oder die Kinder jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Der Zuschuss für Familienmitglieder wird nur zur PKV geleistet.


Wie werden Beitragsrückerstattungen behandelt?

Beitragsrückerstattungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen geleistet, wenn über einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen von der privaten Krankenkasse in Anspruch genommen wurden. Das kann je nach Anbieter bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr umfassen.

Für Angestellte gilt dabei eine für den Arbeitnehmer sehr vorteilhafte Regelung: Beitragsrückzahlungen senken nicht nachträglich den Zuschuss durch den Arbeitgeber. Das rückerstattete Geld darf der Versicherungsnehmer für sich behalten. Dasselbe gilt, wenn Ihnen Ihre Krankenkasse einen Bonus zahlt. Dies macht PKV Tarife mit hohen Beitragsrückerstattungen bei ausbleibender Inanspruchnahme von Leistungen für viele Angestellte sehr attraktiv!


Was passiert in der Rente mit dem PKV Arbeitgeberzuschuss?

Private Krankenversicherung Kosten im AlterSobald das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, z.B. weil ein Angestellter in Rente geht, erlischt auch der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Allerdings haben Rentner dann Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung, sofern sie eine gesetzliche Rente beziehen. Ähnlich wie beim PKV Arbeitgeberanteil zahlt der Rententräger auf Antrag bis zu 50% der durch den privat Versicherten zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge zur privaten Krankenversicherung.

Wenn Sie als Rentner feststellen, dass Ihre PKV-Beiträge Ihnen zu hoch geworden sind, informieren Sie sich, welche Möglichkeiten für eine Tarifoptimierung es gibt. Oft lässt sich der monatliche private Krankenversicherung-Beitrag bei älteren PKV-Verträgen erheblich reduzieren, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten müssten. Hier können Sie als Rentner eine kostenlose Anfrage an einen unserer Versicherungsexperten stellen der Ihren persönlichen Fall mit Ihnen betrachtet.


Im öffentlichen Dienst angestellt? Hier finden Sie Informationen zur >>> PKV Beihilfe für Beamte.

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