PKV Gesundheitsprüfung – Gesundheitsfragen bei privater Krankenversicherung & Krankenzusatzversicherung

Gesundheitsprüfung PKV Gesundheitsfragen Vor der Aufnahme durch eine private Krankenversicherung erfolgt zunächst eine Gesundheitsprüfung.
Im Normalfall bedeutet das nur, dass Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand und den ärztlichen Behandlungen der letzten Jahre ausfüllen müssen. Das Ergebnis der Prüfung ist mitentscheidend für die Beitragshöhe.

 

Beantwortung der Gesundheitsfragen

 

Die gestellten Fragen sollten Sie immer ehrlich beantworten, da Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Ärzte gegenüber dem Versicherer von Ihrer Schweigepflicht entbinden. Falsche Angaben können (auch noch Jahre später) zum Verlust des Leistungsanspruchs führen! Liegen Vorerkrankungen vor, muss mit einem Risikozuschlag gerechnet werden, welcher meist in Form eines prozentualen Zuschlags auf den „normalen Beitrag“ erhoben wird.

 

Weitere mögliche (aber seltenere) vertragliche Einschränkungen im Fall von Vorerkrankungen sind:

  • die begrenzte Erstattung von Leistungen durch die Krankenkasse für einen gestaffelten Zeitraum
  • der Ausschluss von Behandlungskosten einer bestimmten Vorerkrankung.
  • oder die vollständige Ablehnung des Antrags.

Die Bewertung der Gesundheitsrisiken durch die einzelnen Versicherungen kann sehr unterschiedlich ausfallen. So kann es etwa bei einem Versicherer zu hohen Risikozuschlägen kommen und bei Anderen vielleicht nur zu einem geringen oder gar keinem Zuschlag.

Konsequenzen falscher Angaben

 

Machen Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung falsche Angaben, so kann dies für Sie Konsequenzen haben. Wurden die falschen Angaben grob fahrlässig oder in betrügerischer Absicht gemacht, kann die Versicherung den Vertrag kündigen bzw. anfechten. Handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit, dann kann der Versicherer den Vertrag fortführen und oben genannte Einschränkungen verlangen. Übersteigen die vom Anbieter geforderten Einschränkungen 10 Prozent der Prämie, dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit innerhalb von einem Monat einen Vertrag zu kündigen.

 

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