Krankenhauszusatzversicherung
Nicht jeder kann in eine Krankheitskostenvollversicherung wechseln. Daher gibt es neben der Vollkostenversicherung (PKV Volltarif) verschiedene Krankenzusatzversicherungen.
Diese Zusatzversicherungen können prinzipiell alle gesetzlich versicherte Personen abschließen.
Eine davon ist die Krankenhauszusatzversicherung. Wie bei allen privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe der Beiträge von dem Geschlecht, dem Anbieter, dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand ab.
Die Vorteile dieser Versicherung bestehen, je nach gewähltem Tarif in den folgenden Leistungen:
- Freie Arztwahl bzw. Chefarztbehandlung.
- Unterbringung in einem Einbett- bzw. Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten.
- Häufig eine freie Wahl der Klinik in der die Behandlung erfolgen soll.
Kassenpatienten ohne eine Krankenhaus-Zusatzversicherung können zwar bei einem Krankenhausaufenthalt auch alle diese Leistungen erhalten, müssen diese dann allerdings aus der eigenen Tasche leisten.
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