PKV Selbstbeteiligung – Besser eine private Krankenversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Private Krankenversicherung SelbstbeteiligungBeim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie auf eigenen Wunsch einen Selbstbehalt vereinbaren, um Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag zu senken. Dieser gilt immer für jeden Versicherten separat, und bezieht sich i.d.R. auf ein Kalenderjahr.

Entscheiden Sie sich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, dann werden Ihnen alle Kosten, ab dem ersten Euro, von Ihrer Krankenkasse erstattet.

 

Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung lassen sich verschiedene Varianten unterscheiden.

  • Generelle Selbstbeteiligung: Bis zur vereinbarten Höhe müssen Sie alle Kosten, unabhängig von der Art der in Anspruch genommenen Leistungen, selber tragen. Erst nach Überschreiten der vereinbarten Grenze erhalten Sie die Kosten erstattet. Vorsorgeuntersuchungen sind häufig von einer Selbstbeteiligung ausgenommen.
  • Behandlungsbezogene Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt bezieht sich hier nur auf ambulante und / oder stationäre bzw. zahnärztliche Leistungen. Nicht selten bezieht sich die Selbstbeteiligung nur auf den ambulanten Bereich.
  • Prozentuale Selbstbeteiligung: Hier erhalten Sie bis zum Erreichen einer Höchstzuzahlungsgrenze nur einen Anteil der Kosten erstattet. Sie tragen dann beispielsweise 30% aller Kosten selber. Haben Sie jedoch die festgelegte maximale Eigenleistung erbracht (z.B. 300€), erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt eine 100%ige Kostenerstattung.

Ob diese Varianten im Einzelnen möglich sind, hängt von Ihrer Krankenkasse bzw. deren Tarifen ab.

Für wen lohnt eine Selbstbeteiligung und in welcher Höhe?

  • Selbständige und Freiberufler haben fast immer einen finanziellen Vorteil von einer Selbstbeteiligung. Eine hohe Selbstbeteiligung ist eine Frage der persönlichen Einstellung und Selbsteinschätzung. Sie ist dann sinnvoll, wenn voraussichtlich selten ein Arzt aufgesucht wird, und das primäre Ziel eine „Risikoabsicherung“ gegen besonders teurere Behandlungen ist.
  • Auch abhängig Beschäftigte haben meist „unterm Strich“ einen finanziellen Vorteil, wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Tendenziell fällt dieser jedoch etwas geringer aus, da der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenkassenbeiträge tragen muss, jedoch nicht die Selbstbeteiligung! Um Ihr Ersparnis auszurechnen, müssen Sie den monatlichen Beitrag durch zwei teilen und ein Zwölftel der Selbstbeteiligung hinzuaddieren.

Fazit

Krankenkassen verringern durch Selbstbeteiligungen ihren Verwaltungsaufwand, weil kleinere Leistungen nicht abgerechnet werden müssen. Insbesondere bei moderaten Selbstbeteiligungen profitieren Sie deshalb stark durch Ihre geringeren Beitragszahlungen.

 

Wenn Sie tendenziell wenig zum Arzt gehen, ist (auch ein höherer) Selbstbehalt eine gute Möglichkeit Ihre Beiträge zu reduzieren. Viele private Krankenkassen gewähren Ihren Versicherten zusätzlich eine Beitragsrückerstattung von einem oder sogar mehreren Monatsbeiträgen, sofern diese innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen!

 

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