Die „Private Krankenversicherung“ (PKV) besteht aus verschiedenen privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen, welche Ihre Versicherungsprämien einkommensunabhängig erheben. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe jedes Mitglieds ist das persönliche Krankheitsrisiko bei Versicherungseintritt, sowie der gewünschte Leistungsumfang. Der Wechsel in die PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dagegen richtet sich in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) die Beitragshöhe nach dem Bruttoeinkommen. Es gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass alle Versicherten, unabhängig von Ihrem Beitrag, den gleichen Leistungsanspruch haben (auf eine Basisversorgung).
Im Folgenden finden Sie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Eigenschaften. Beachten Sie bitte, dass im Einzelfall Abweichungen möglich sind.
Übersicht: Unterschiede zwischen der GKV und der PKV:
Private Krankenversicherung:
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Gesetzliche Krankenversicherung:
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Leistungsumfang: |
- Die Leistungen unterscheiden sich zwischen den Versicherungen bzw. Tarifen. Das Angebot reicht von einer Grundabsicherung bis zu hochwertigsten Leistungspakten.
- Vollkommen freie Arztwahl (auch ohne Überweisung direkt zum Spezialisten).
- Kurze Wartezeiten, schnelle Terminvergabe.
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- Es wird in allen Kassen eine weitgehend gesetzlich festgelegte Grundversorgung („ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“) gewährleistet.
- Viele Leistungen werden im Gegensatz zur privaten Krankenkasse nicht oder nur anteilig bezahlt.
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Zuzahlungen: |
- Der Arbeitgeber zahlt etwa die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge
(jedoch max. die Hälfte des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen).
- Keine Praxisgebühren
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- Etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge wird durch den Arbeitgeber übernommen.
- Kassenpatient müssen bekanntermaßen 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal beim Arzt entrichtet.
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Beitragsentwicklung: |
- Wie in der GKV kann es aus verschiedenen Gründen zu allgemeinen Beitragssteigerungen kommen. Jedoch nicht, wie irrtümlich oft angenommen, aufgrund des ansteigenden Alters des Versicherten oder des Gesundheitszustandes (beides ist nur zum Eintrittszeitpunkt relevant).
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- Beitragsanpassungen sind jederzeit möglich. Hauptursache sind die allgemein steigenden Kosten des Gesundheitssystems.
- Im Gegensatz zur PKV können nicht nur die Beiträge angehoben werden, sondern auch die Leistungen (weiter) gekürzt werden.
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Familienmitglieder: |
- In der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich für jede zu versichernde Person ein separater Beitrag zu zahlen.
- Dabei sind Kinder bzw. Babys meist sehr kostengünstig mitzuversichern.
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- Ehegatten sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes bzw. nur sehr geringes Einkommen haben. Kinder immer bis 18 Jahre; ohne Einkommen bis 23 Jahre; noch in Schul-/ Ausbildung bis max. 25 Jahre.
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Abrechnung von Leistungen: |
- Der Patient erhält i.d.R. vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst begleicht. Diese Rechnung reicht er bei seiner Krankenkasse ein und bekommt die Kosten erstattet.
- Die Abrechnung von Krankenhausleistungen erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.
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- Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Krankenkasse.
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Rückerstattung von Beiträgen: |
- Je nach privater Krankenkasse und abgeschlossenem Tarif, ist im Fall von Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von jährlich bis zu 6 Monatsbeiträgen möglich.
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- Im Normalfall keine Beitragserstattung bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen.
- Es existieren einzelne Programme, die gesundes Verhalten finanziell belohnen.
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Krankenkassenwechsel: |
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.
- Wechsel der privaten Krankenkasse möglich. (Seit 1.1.2009 kann ein Teil der gebildeten Altersrückstellungen zum neuen Anbieter übertragen werden.)
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- Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist weitgehend problemlos möglich.
- Wechsel in die private Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Räumlicher Geltungsbereich: |
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- Deutschland (und alle Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.)
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