Was spricht für die PKV?
Themenübersicht
Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Punkten, die für die PKV sprechen. Zu den wichtigsten Argumenten für die PKV gehört sicherlich der meist deutlich umfangreichere Leistungsumfang, welcher insbesondere darin begründet liegt, dass es sich bei der PKV um ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen handelt.
Darüber hinaus finden Sie im Folgenden einige weitere Gründe, warum Sie der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren sollten.
Weitgehend freie Vertragsgestaltung
Der Gesetzgeber nimmt nur in sehr eingeschränktem Maß Einfluss auf die Gestaltung des Leistungsangebotes und der Vertragsbedingungen. Die Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen PKVs bewirkt, dass eine Vielzahl teils sehr unterschiedlicher Angebote auf dem Versicherungsmarkt vorhanden ist. Hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf den Versicherungsumfang nehmen kann, da er den Versicherungsschutz individuell und anhand seiner Bedürfnisse zusammenstellen kann.
Stabile Leistungen
Ein weiteres, sehr wichtiges Argument für die PKV besteht darin, dass die Leistungen, die im Rahmen des Versicherungsvertrages versichert sind, über die gesamte Versicherungsdauer vertraglich garantiert sind, also nicht ohne entsprechende Beitragsanpassung reduziert oder gestrichen werden können.
Einkommensunabhängige Beitragsermittlung
Von Vorteil insbesondere für jüngere und gesunde Versicherungsnehmer sowie für Versicherte mit hohem Einkommen ist die Art der Beitragsermittlung in der PKV. Diese erfolgt unabhängig von der Höhe des Einkommens, sondern stellt das Kostenrisiko für die PKV durch den Versicherungsnehmer seinen persönlichen Faktoren gegenüber. Hierzu gehören Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie gewünschter Leistungsumfang, wobei diese Berechnung für jeden Versicherungsnehmer individuell durchgeführt wird.
Selbstbeteiligung & Beitragsrückerstattung
Direkten Einfluss auf die Beitragshöhe kann der Versicherungsnehmer dabei einerseits durch die Gestaltung des Versicherungsumfangs, andererseits jedoch auch durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung nehmen. Viele Versicherungsverträge sehen darüber hinaus eine Art Rückvergütung vor, was bedeutet, dass die PKV einen Teil der einbezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen und somit keine oder nur sehr geringe Kosten verursacht hat.
Freie Arztwahl und volle Kostenkontrolle
Ebenfalls Vorteile ergeben sich dadurch, dass die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip agiert. Kostenerstattungsprinzip bedeutet, dass die PKV erbrachte Leistungen nicht mit demjenigen abrechnet, der die Leistungen erbracht hat, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten je nach Tarif vollständig oder anteilig rückwirkend auf das Konto des Versicherungsnehmers überweist. Da der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes ist und somit kein Vertrag zwischen Krankenversicherung und Leistungserbringer notwendig wird, ergibt sich der Vorteil der freien Arztwahl. Zudem können die Behandlungsmaßnahmen individuell angestimmt werden, da sich keine Bindung an bestehende Behandlungsverträge ergibt. Zeitgleich ermöglicht das Kostenerstattungsprinzip eine vollständige Kostenkontrolle, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart hat.
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