Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung und weitere Auslandsversicherungen?

ReisekrankenversicherungenAuch bei einer Auslandskrankenversicherung muss zwischen gesetzlich versicherten Personen und Privatpatienten unterschieden werden. In einer privaten Krankenversicherung besteht in aller Regel ein unbegrenzter Schutz innerhalb Europas und ein Schutz von ca. 1 Jahr in anderen Ländern.

In jedem Fall sollten Sie auch als Mitglied einer privaten Krankenkasse bei einer Reise außerhalb Europas zur Sicherheit Ihrer Krankenversicherung über den Auslandsaufenthalt informieren. Denn bei einigen PKV-Anbietern besteht für längere Aufenthalte eine Pflicht zur Ankündigung der Reise. Erfragen Sie ob eventuell zeitliche, räumliche oder Leistungsbeschränkungen bestehen. Bringen Sie in Erfahrung ob von Ihrer privaten Krankenkasse die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen werden. Das ist häufig aber nicht zwangsläufig der Fall.

Wichtig: Sind wirklich alle mitreisenden Personen Ihrer Familie in der privaten Krankenversicherung versichert (Kinder, Großeltern, Partner)?

gkv-versicherteFür gesetzlich Versicherte besteht normalerweise nur ein zeitlich begrenzter Schutz. Und dieser auch nur in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ob ein solches Abkommen besteht, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfragen – in der Regel handelt es sich um europäische Länder. Doch auch wenn ein Abkommen besteht, ist zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu raten. Diese kostet nur wenige Euro im Jahr und beinhaltet u. a. einen Krankenrücktransport welcher durch die gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell nicht erstattet werden darf.

In einigen nicht europäischen Ländern ist es eventuell für die Erteilung eines Visums notwendig bereits bei der Antragsstellung einen gültigen Auslandskrankenschutz für die Reisedauer nachzuweisen (z.B. Russland). Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erhalten diesen Nachweis in aller Regel ohne zusätzliche Kosten (auch recht kurzfristig) per Post von ihrem Anbieter.

Achtung: Reisen Sie nicht ohne einen gültigen Krankenschutz – ist eine teurere Operation notwendig, dann können Kosten von mehreren tausend Euro entstehen! In vielen Ländern ist mit noch wesentlich höheren Behandlungskosten als in Deutschland zu rechnen!

Worauf Sie noch achten sollen:

sparen

  • Tipp: In einer ADAC-Plus Mitgliedschaft ist der Krankenrücktransport für minderjährige Kinder, den Ehegatten oder Lebenspartner bereits enthalten!
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung über den enthaltenen Auslandsschutz. Sollte kein ausreichender Schutz bestehen, dann sollten Sie dringend den Haftpflichtanbieter wechseln!
  • Nicht zwingend notwendig, aber im Bedarfsfall werden Sie es zu schätzen wissen: Auch Ihre Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung etc. besitzt vermutlich eine gewisse Deckung für Auslandsaufenthalte.
  • Prüfen Sie ob auch z.B. im Rahmen Ihrer Kreditkarten oder Ihrer ADAC-Mitgliedschaft weitere Leistungen im Ausland erbracht werden und sorgen Sie dafür, dass bei Reiseantritt alle Unterlagen eingepackt sind (machen Sie Kopien!). Bei Pauschalreisen wenden Sie sich am besten zusätzlich an Ihren Reiseveranstalter bzw. prüfen Ihre Reiseunterlagen welche Versicherungsleistungen im Paket enthalten sind.
  • Eine Auslandskrankenversicherung (Reiserücktrittsversicherung, Gepäckversicherung) für 1 Jahr ist häufig nur unwesentlich teurer als die Absicherung einer einzelnen Reise. Für Vielreisende ist eine Police mit automatischer jährlicher Verlängerung zu empfehlen. Familienversicherungen sind nur unwesentlich teurer als eine Police für eine Person
  • Ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung und / oder ein Gepäckversicherung benötigen müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Für normale Urlaubsreisen dürften diese tendenziell verzichtbar sein.

Wie, wann und welche Kosten werden erstattet?

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung

Kleinere Rechnungen werden wie gewohnt vom Versicherungsnehmer direkt vor Ort beglichen. Nach seiner Rückkehr in Deutschland kann er die Rechnungen einreichen und sich das Geld erstatten lassen. Teure Behandlungen können direkt zwischen der eigene PKV und dem Krankenhaus bzw. behandelnden Arzt abgerechnet werden.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen)

Erstattet werden die Kosten maximal bis zu der Höhe wie sie in Deutschland angefallen werden. In manchen Ländern deckt dies gerade einmal die Hälfte der Kosten.
Bei der Erstattung werden weiterhin folgende abgezogen: die Praxisgebühr, eventuelle gesetzliche Zuzahlungen und / oder Eigenanteile sowie ein Verwaltungsaufwand von 7,5 %. Der erhöhte Verwaltungsaufwand beträgt mindestens 5 € und maximal 40 €. Nicht selten kann es Schwierigkeiten bereiten einen Arzt zu finden der auf „Krankenschein“ behandelt. Für diesen Fall bleibt nur die Möglichkeit einer(meist) teuren Abrechnung als Privatpatient. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen erfolgt gar keine Kostenübernahme.

Längerfristige Auslandsaufenthalte

Planen Sie einen langfristigen Auslandsaufenthalt (Langzeitreise bis 5 Jahre, ein Auslandssemester oder einen längeren beruflichen Einsatz), dann sollten Sie sich unbedingt von einem kompetenten Versicherungsexperten beraten lassen.

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