Abgrenzung: Zuzahlung, Eigenanteil & wirtschaftliche Aufzahlung (GKV)
Die Begriffe Zuzahlung, Eigenanteil und Aufzahlung werden im allgemeinen Sprachgebrauch meist synonym verwendet. Und in der Tat: In allen Fällen bedeuten Sie einen Anteil an den Kosten die der Patient aus eigener Tasche zahlen muss, wenn er medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. In der Sprache der gesetzlichen Krankenkasse sind die Begriffe recht eindeutig voneinander abzugrenzen, da für alle Anbieter die gleichen Regeln gelten.
Gesetzliche Zuzahlungen:
Seit dem 1.1.2004 müssen Patienten der gesetzlichen Krankenkassen unter anderem die folgenden Zuzahlungen leisten:
- Praxisgebühr: Bei dem ersten Arztbesuch im Quartal muss eine Gebühr von 10 Euro direkt in der Praxis entrichtet werden. Weitere 10 Euro sind jeweils beim Besuch des Zahnarztes oder eines Notdienstes fällig. Ebenso beim Besuch direkten Besuch eines Facharztes, sofern keine Überweisung vorliegt.
- Krankenhaus & Rehabilitation: Pro Kalendertag sind für (maximal) die ersten 28 Tage bzw. 42 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten.
- Medikamente & Hilfsmittel: Abgesehen von einigen Ausnahmen sind 10% der Kosten pro Produkt selbst zu tragen. Höchstens 10 Euro pro Produkt pro Monat und mindestens 5 Euro. Ist der Ausgabepreis niedriger als 5 Euro, dann zahlt der Kunde nur den entsprechenden Betrag.
- Fahrkosten & Haushaltshilfe: Mindestens 5 Euro pro Tag bzw. Fahrt, höchstens 10 Euro. Nicht mehr als die gesamten Kosten.
- Heilmittel: 10 % des Ausgabepreises und zusätzlich eine Verordnungsgebühr von 10 Euro.
Gesetzlicher Eigenanteil:
Ein Eigenanteil ist dann zu leisten, wenn der Patient ein Produkt in seiner Grundform auch ohne medizinische Notwendigkeit hätte erwerben müssen. Bei orthopädischen Straßenschuhen etwa ist der gesetzlich festgelegt Betrag von 76€ in jedem Fall durch den Versicherten zu tragen. Zusätzlich sind dann eventuell noch Praxisgebühr, wirtschaftliche Aufzahlung und eine Zuzahlung von 10% des Kassenpreises zu leisten. Bei orthopädischen Schuhen die nicht „normal“ genutzt werden können, wären folglich Zuzahlungen und eventuell Aufzahlung fällig, nicht jedoch ein Eigenanteil.
Wirtschaftliche Aufzahlung:
Seit dem 01.01.2005 haben die Krankenkassen einen Festpreis für verschiedene Produkte festgelegt (z.B. Einlagen für Schuhe). Ist das gewünschte Produkt teuerer, muss der Patient die Differenz zum Festpreis selber tragen. Da die Festpreise in einigen Fällen nur für eine minderwertige Qualität reichen, ist auch die wirtschaftliche Aufzahlung nicht immer zu vermeiden.