Krankenkassen Bayern (GKV) | Vergleich Krankenkassen Beiträge

Warum den Anbieter wechseln?

Beitragsrechner GKVAlle gesetzlichen Kassen haben seit 2009 einheitliche Beitragssätze (in 2012: 15,5%). Zwar ist jede Krankenkasse verpflichtet alle medizinsch notwendigen Leistungen zu erbringen – bei weiteren Leistungen kann es jedoch je nach Anbieter durchaus spürbare Unterschiede geben! Neben den monatlichen Beiträgen dürfen die Krankenkassen zudem einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherungsnehmern erheben. Wirtschaftet eine Kasse besonders gut, ist umgekehrt eine Rückerstattung möglich.

Nutzen Sie unseren Online Vergleichsrechner!

Mit dem folgenden Tarifrechner erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Bayern. Wählen Sie „Bayern“ als Bundesland, machen Sie alle weiteren relevanten Angaben und starten Sie den Vergleich mit dem Button „Tarife Vergleichen“. In der Übersicht sind dann nur Tarife enthalten, die für Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsort Bayern geöffnet sind.

Wann darf man wechseln?

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist in der Regel erst nach einer Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate. Ausnahme: Erhebt der Anbieter erstmals einen Zusatzbeitrag, oder erhöht diesen, dann ist ein umgehender Wechsel möglich!

Weitere Informationen erhalten Sie im Tarifrechner, in welchem Sie direkt einen Aufnahmeantrag bei Ihrer Wunschkasse stellen können. Die Kündigung beim alten Anbieter wird erst dann wirksam, wenn die Mitgliedschaft beim neuen Anbieter nachgewiesen wurde.

Jetzt auf dieser Seite die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen online vergleichen: